Sowohl Bund - als auch Länder fördern Weiterbildung durch verschiedenste Maßnahmen.
Bitte beachten Sie, dass die jeweilige Institution entscheidet, ob und in welchem Umfang ein/e TeilnehmerIn im Sinne der Institution als förderungswürdig gilt.
Anträge müssen teilweise Wochen vor Ausbildungsbeginn seitens der Teilnehmerinnen bei der jeweiligen Institution eingereicht werden.
Übersicht über Formen der Wirtschaftsförderung in Österreich
Überblick über Möglichkeiten der individuellen Weiterbildungsförderung
Bund und Kanton-Förderungen - verschiedene Stellen (z. B. RAV) fördern durch
steuerliche Absetzbarkeit und auch durch direkte Zuschüsse.
Mehr dazu unter: www.berufsberatung.ch
Steuerliche Abzugsmöglichkeiten
Für 2016 gibt es einige Änderungen bei den steuerlichen Abzugsmöglichkeiten von Weiterbildungen in der Schweiz. Bildungskosten konnten bisher nur abgezogen werden, wenn sie direkt mit dem derzeitigen Beruf zusammenhingen oder den Wiedereinstieg in einen Beruf ermöglichten. Die Handhabung in den Kantonen war sehr unterschiedlich und deshalb für den Steuerpflichtigen schwer nachvollziehbar.
Nach dem neuen Gesetz entfällt sowohl die Unterscheidung zwischen Aus- und Weiterbildungskosten als auch das Einkommenserfordernis.
Nach dem ersten Abschluss auf Sekundarstufe 2 werden damit alle berufsorientierten Bildungskosten abzugsfähig sein. Weiterhin nicht abzugsfähig bleiben Ausbildungen, die nicht berufsorientiert sind, sondern einzig zur persönlichen Bereicherung dienen.
Auf Bundeseben können pro Jahr Kosten von maximal CHF 12‘000 geltend gemacht werden; fast alle Kantone (inkl. Baselland) übernehmen diesen Betrag. Der Kanton Basel-Stadt zeigt sich grosszügiger; in einer knappen Abstimmung hat der Grosse Rat beschlossen, dass bis zu CHF 18‘000 pro Jahr abgezogen werden können.
Neu ist zudem, dass die vom Arbeitgeber getragenen Kosten unabhängig von der Höhe keinen geldwerten Vorteil darstellen und somit kein steuerbarer Lohnbestandteil sind. (Quelle: artax)
Subjektfinanzierung über das SBFI
Good News für alle, die sich mit einem Kurs auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten: Der Bund beteiligt sich mit 50 Prozent an den angefallenen Kursgebühren. Wenn Sie einen Kurs absolvieren, der auf eine eidg. Berufsprüfung (Ziel eidg. Fachausweis) oder eine Höhere Fachprüfung (Ziel eidg. Diplom) vorbereitet, erstattet Ihnen der Bund bis zu 50% der Ihnen in Rechnung gestellten Kurskosten zurück.
Alle erforderlichen Lehrgänge der Coach Akademie Schweiz mit Start nach dem 1. Januar 2021 sind subventionsberechtigt, ausser Ihr Wohnsitzkanton hat bereits eine Zahlungsbereitschaft erklärt. Der Subventionsbeitrag beträgt 50%. Es sind sämtliche Kurskosten subventionsberechtigt, welche durch Sie privat direkt an die Coach Akademie Schweiz bezahlt worden sind und welche auf den eidgenössischen Abschluss vorbereiten. Weitere Details finden Sie hier.
Zu beachten ist, dass die Förderung i. d. R. VOR der Anmeldung zu beantragen ist.
Bitte erkundigen Sie sich bei den für Sie zuständigen Stellen.