AGB
Anmeldungen
Anmeldungen sind verbindlich und können nur über das Anmeldeformular getätigt werden, bei Überbuchung gilt die zeitliche Reihenfolge des Eingangs. Unsere Lehrgänge und Workshops setzen eine übliche physische und psychische Belastbarkeit voraus, die TeilnehmerInnen nehmen eigenverantwortlich teil. Die Lehrgänge und Workshops sind kein Ersatz für Therapie oder Supervision.
Nach Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Die Rechnung für die Ausbildung folgt innerhalb der nächsten Tage. Der Betrag ist bis spätestens 30 Tage vor Beginn zur Gänze zu entrichten (bzw. bei Teilzahlungen laut den vereinbarten Fristen – siehe Punkt Teilzahlung), ansonsten ist die Teilnahme nicht möglich. Bei Inanspruchnahme eines Kombi-Angebotes ist der gesamte Betrag spätestens 30 Tage vor Beginn des ersten Lehrgangs zu bezahlen.
Rabatte und Frühzahler-Rabatt
Die Rabatte gelten für die zeitgleiche Anmeldung und Zahlung vor dem zuerst beginnenden Lehrgang (Teilzahlung möglich) und sind kumulierbar mit dem 3% Frühzahler-Rabatt.
Der Frühzahler-Rabatt gilt bei Anmeldung und Bezahlung 3 Monate vor Lehrgangs-Start.
Vormerkungen
«Vormerkungen» ist ein kostenloser Service und für beide Seiten unverbindlich.
Storno
Bis 3 Monate vor Beginn kann die Anmeldung ohne Stornogebühr storniert werden. Danach wird eine Stornogebühr von 10% über den Rechnungsbetrag fällig. 30 Tage vor Beginn der Ausbildung wird der gesamte Betrag als Stornogebühr fällig. Bei Kombi-Angeboten gilt diese Regelung für das gesamte Kombi-Paket. Die Stornierung muss in Schriftform erfolgen. Die Stornogebühr wird für ein Jahr als Gutschrift hinterlegt. Bei einer Stornierung, egal zu welchen Zeitpunkt, fällt immer eine Bearbeitungspauschale von CHF 99.– / EUR 90.– an.
Garantie
Innerhalb von 24 Monaten kann ein versäumter Lehrgang
- nachgeholt oder
- der Betrag auf einen anderen Lehrgang angerechnet oder
- ein/eine ErsatzteilnehmerIn gestellt werden (Umbuchungs-Pauschale CHF 99.– / EUR 90.–)
Diese Garantie bewirkt keine Veränderung des Bestandes, der Höhe oder Fälligkeit des ursprünglich gebuchten Lehrgangs und gilt auch für die Buchung von Lehrgängen ohne Termine.
Absage
Sollte ein Lehrgang durch die CoachAkademieSchweiz GmbH abgesagt werden, so erstatten wir den gezahlten Lehrgangsbetrag zurück oder buchen Sie auf Wunsch kostenlos auf einen anderen Lehrgang um. Weitere Ansprüche (Unterkunft/Anreise) können nicht geltend gemacht werden.
Änderungen
Sollte es aufgrund organisatorischer Umstände notwendig sein, behält sich die CoachAkademieSchweiz GmbH vor Kursort und/oder DozentIn zu ändern.
Abbruch
Bei Abbruch eines Lehrgangs durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin ist keine Rückerstattung möglich und es wird der gesamt offene Betrag fällig. Der Rest der Ausbildung kann innerhalb von 24 Monaten nachgeholt werden.
Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug wird der gesamt offene Betrag zuzüglich Mahnspesen von CHF 90.– / EUR 82.– fällig.
Umbuchungs-Pauschale
Umbuchungs-Pauschale (Tage, Module, Wochen, Blöcke): Der Organisations- und Administrationsaufwand wird mit CHF 99.– / EUR 90.– je Verschiebung berechnet. Durch die Verschiebung eines Lehrgangs durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin ergibt sich keine Änderung des Vertrages, die vereinbarten Zahlungsziele bleiben bestehen.
Teilzahlung
Die erste Rate ist 30 Tage vor Beginn der Ausbildung zu zahlen. Alle weiteren Raten sind jeweils bis zum 10. des Monats fällig. Bei Abbruch der Ausbildung oder bei Zahlungsverzug wird der gesamte ausstehende Betrag fällig. Der Adminaufwand bei Teilzahlungen beträgt CHF 110.– / EUR 100.– und wird dem Gesamtbetrag dazugerechnet.
Rechnungsversand
Standardmässig wird die Rechnung als PDF-Datei per E-Mail verschickt. Die TeilnehmerInnen haben jedoch die Möglichkeit die Rechnung als Papierausdruck per Post anzufordern (im Anmeldeformular auswählbar).
Mehrwertsteuer frei
Wir sind eine «öffentlichen Hochschulen und Universitäten» gleichgestellte Institution, daher sind die Gebühren Mehrwertsteuer frei.
Österreichische TeilnehmerInnen
Die gewerbliche Ausübung von «Coaching» ist an spezifische Bedingungen geknüpft. Falls Sie eine solche planen, erkundigen Sie sich vorab bei den für Sie zuständigen Behörden.
Anwesenheit
Die Anwesenheit im Lehrgang liegt in der Verantwortlichkeit der TeilnehmerInnen. Gerne bieten wir bei Verhinderung Ersatztermine an.
Ausschluss
TeilnehmerInnen, welche durch ihr Verhalten den Lernprozess der anderen im Lehrgang stören oder verunmöglichen, können vom Lehrgang ausgeschlossen werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten bzw. eines Teils davon.
Abschluss
Bei positivem Abschluss (Testing/Diplomarbeit) erhalten Sie das jeweilige Zertifikat bzw. Diplom zum Lehrgangsende. Bei negativem Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung und die Möglichkeit, im folgenden Lehrgang das Fehlende zu ergänzen und somit positiv abzuschliessen. Beachten Sie bitte die Information zur Verwendung von Diplomen.
Dokumente
Neuausstellen, Umschreiben von Diplomen, Zertifikaten, Anpassung Zahlungsmodalitäten bei Rechnungen. Ausstellen von Bestätigungen: Der Organisations- und Adminaufwand wird mit CHF 50.– / EUR 45.– je Dokument berechnet.
Geheimhaltungspflicht
Die TeilnehmerInnnen sind verpflichtet, über alle Informationen, welche die Privatsphäre der am Lehrgang beteiligten Personen und Dritten betreffen, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet. Bitte lesen Sie auch unsere «ethischen Grundsätze».
Verpflegung
Bitte beachten Sie, dass wir keine Seminar-Pauschalen verrechnen, d.h. bitte bringen Sie ggf. Getränke und Pausenverpflegung mit.
Datenschutz
Im Rahmen der Ausbildungen entstandenes Bildmaterial darf von der «CAS» für Werbezwecke ohne explizite Einwilligung verwendet werden. Für mehr Details verweisen wir auf unsere Datenschutzbestimmungen unter www.coachakademie.ch/datenschutz
Urheberrechte
Verwendung der Inhalte (Skript, Übungen, Vorlagen) im Rahmen der Coaching-Tätigkeit ist den Teilnehmenden gestattet. Eine vollständige oder teilweise kommerzielle Verbreitung der Inhalte ohne Zustimmung der «CAS» ist verboten.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Altstätten (Schweiz, Kanton St.Gallen) als vereinbart, es ist Schweizer Recht anwendbar.
Stand 15.02.2024